Denn: Wenn Sie entspannt sind, wird Ihr Kind es auch sein.
Wenn Konzentration, Koordination, Lernen oder emotionale Regulation im Alltag zur Dauerbaustelle werden, lohnt sich ein Blick auf frühkindliche Reflexe
Manche Themen sehen „nach Übung“ aus – sind aber oft Überlastung im System: Der Körper arbeitet gegen unvollständig integrierte Reflexmuster. Reflexintegration kann sinnvoll sein, wenn z. B. Folgendes auffällt:
„Unsicher, ob das passt? – Termin für ein kurzes Kennenlernen anfragen.“
Frühkindliche Reflexe sind angeborene Bewegungsmuster, die Babys beim Start ins Leben unterstützen (z. B. beim Saugen/Suchen). Später sollten sie sich zurückbilden bzw. in willkürliche Bewegungen „integrieren“. Bleiben sie teilweise aktiv, können sie im Alltag unbemerkt Energie binden – etwa bei Haltung, Blicksteuerung, Schreiben, Aufmerksamkeit oder Stressreaktion.
1) Erstgespräch & Anamnese
Wir klären Ziele, Alltagssituation und bisherige Beobachtungen.
2) Reflex-Screening (Testung)
Wir schauen strukturiert, ob Hinweise auf aktive Restreflexe bestehen.
3) Individueller Plan (Bewegungsprogramm)
Je nach Befund arbeiten wir mit passenden Übungen/Bewegungsabfolgen – u. a. im Rahmen von BRMT.
4) Begleitung & Anpassung
In Folgeterminen werden Fortschritte überprüft und Übungen angepasst.
Wichtig: Das Training dient Prävention/Förderung der neuromotorischen Entwicklung und ersetzt keine medizinische Behandlung.
Das spricht für unsere Praxis
Unser Honorar beträgt pro Sitzung (circa 50 Minuten) 80€. Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung in bar, per PayPal oder per Überweisung. Dabei kann pro Sitzung nur eine Person behandelt werden. Sollte ein Geschwisterkind ebenfalls Bedarf an der Integration frühkindlicher Reflexe haben, so bieten wir einen Geschwisterpreis von 150€ für zwei Stunden an.
Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen oder auch privaten Krankenkassen übernommen.
Dies hat jedoch für Sie den Vorteil, dass die Behandlung weder der Krankenkasse noch dem Arbeitgeber bekannt ist.
Da wir unsere Praxis nebenberuflich als Kleingewerbe betreiben, unterliegen wir nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir Ihre Rechnung steuerfrei ausstellen und sich der Rechnungsbetrag für Sie so verringert.
Da es sich bei unserer Praxis um eine Bestellpraxis handelt, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Terminabsage mindestens 24 Stunden vor dem Termin. Nur so haben wir eine Chance, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben und damit den finanziellen Ausfall zu kompensieren.
Bei sehr kurzfristigen Absagen behalten wir uns daher vor, eine Ausfallgebühr nach BGB §615 zu erheben.